F E V 2013!
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
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Befristete Erteilung des Führerscheins
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Teilweise Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen
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Stufenweiser Aufstieg in den Zweiradklassen
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Änderungen der Prüfungsfahrzeuge
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Besitzstand/Übergangsregelungen
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Grundfahraufgaben
Klasse
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Kurzübersicht
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AM
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A1
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A2
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der
Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
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A
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B
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der
Kombination nicht überschritten wird).
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B96
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Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen
bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. |
BE
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
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